Schutzgitter für Kinder: Mehr Sicherheit beim Spielen

12.02.2010 | Köln
TÜV Rheinland: Beim Kauf auf GS-Zeichen achten. In Mietwohnungen Klemmvariante einsetzen. Gitter nicht an Fensterrahmen befestigen

Verunglücken Kinder zu Hause, stehen Stürze und Verbrennungen ganz oben auf der Liste. Schutzgitter an Treppen oder Türen verhindern, dass Kleinkinder die Treppe hinunterstürzen oder unbeaufsichtigt in die Küche gelangen, wo sie sich etwa an heißen Herdplatten oder spitzen Gegenständen verletzen können. "Beim Kauf sollten Eltern auf eine stabile Konstruktion achten", erklärt Peter Birkmann, Fachmann für Kindermöbel bei TÜV Rheinland LGA. Der Abstand zwischen den Stäben darf - wie bei Kinderbetten - maximal 6,5 Zentimeter betragen, damit die Kinder nicht mit dem Kopf steckenbleiben oder sogar durchrutschen. Die Mindesthöhe des Gitters liegt bei 65 Zentimetern. "Abgerundete Ecken und Kanten beugen einer Verletzungsgefahr vor", sagt der Experte. Besonders geeignet sind Gitter, die mit dem GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit ausgezeichnet sind, das unter anderem von TÜV Rheinland vergeben wird. Auf Produkt, Verpackung und Montageanleitung sollte außerdem der Hinweis auf die Erfüllung der europäischen Sicherheitsnorm DIN EN 1930 stehen. Diese gilt für Kinder bis 24 Monate.

Für das Befestigen des Gitters bieten die Hersteller unterschiedliche Möglichkeiten an. So gibt es Systeme, die verschraubt werden müssen und auch nur dann die Sicherheitskriterien erfüllen. Andere hingegen lassen sich sicher im Türrahmen festklemmen. "Klemmgitter haben den Vorteil, dass sie keine Löcher hinterlassen", erklärt der Fachmann. Bei der Montage ist außerdem darauf zu achten, dass das Gitter fest auf dem Boden steht. Ganz wichtig: Kinderschutzgitter sind nur zum Einsatz an Türen oder Treppen bestimmt. "Auf keinen Fall am Fenster befestigen!", warnt Birkmann. "Denn jeder Rahmen ist in Bezug auf Material und Größe unterschiedlich. Die Gitter lassen sich dort nicht sicher fixieren, Unfälle sind vorprogrammiert."

Ältere Kinder können sich am Schutzgitter leicht verletzen, wenn sie es lösen oder darüber klettern und dann stürzen. "Dabei ist die Altersbegrenzung durchaus flexibel zu sehen", betont der Experte, "denn die motorische Entwicklung von Kindern ist sehr unterschiedlich." Bis wann ein Schutzgitter (noch) erforderlich ist, liegt im Ermessen der Eltern. Generell rät Birkmann aber: "Kleine Kinder niemals unbeaufsichtigt hinter dem Gitter lassen, sondern stets im Auge behalten."

Quelle: Pressemeldung TÜV Rheinland Holding Aktiengesellschaft

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