Nicht jedes Pflanzenschutzmittel darf im Garten eingesetzt werden

29.03.2011 | Berlin
Für viele Hobbygärtner stellt sich im Frühjahr wieder die Frage nach dem Schutz von Gemüse, Obst und Zierpflanzen. Ob dazu biologische oder chemische Mittel erforderlich sind, muss jeder vor Ort selbst entscheiden. Aber wer zu Pflanzenschutzmitteln greift, sollte einiges beachten. Darauf weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu Beginn der Gartensaison hin.

Pflanzenschutzmittel bedürfen generell einer Zulassung. Diese spricht das BVL in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Julius-Kühn-Institut und dem Umweltbundesamt aus. Doch nicht alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel dürfen auch in Haus und Kleingarten verwendet werden. Nur diejenigen sind erlaubt, die den Aufdruck "Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig" tragen. Über die Eignung entscheidet das BVL bei der Zulassung. Die Mittel müssen einfach zu dosieren und anzuwenden sein. Kriterien sind unter anderem die Eigenschaften der Mittel sowie die Art und Größe der Verpackung (zum Beispiel kindersichere Verschlüsse).

Auch wenn die für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassenen Mittel einfach zu handhaben sind und vergleichsweise günstige Eigenschaften besitzen, müssen diese mit dem nötigen Verantwortungsbewusstsein eingesetzt werden. Die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten auch für Laien. So dürfen Pflanzenschutzmittel nur in der jeweiligen in der Gebrauchsanleitung angegebenen Kultur, Pflanzenart oder Zweckbestimmung und nur gegen die dort aufgeführten Schädlinge oder Krankheiten eingesetzt werden. Die auf der Packung bzw. dem Beipackzettel gedruckten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. Wer Pflanzenschutzmittel verwendet, sollte daher sorgfältig die Gebrauchsanleitung lesen und beachten. Darin steht alles, was zur sicheren Anwendung nötig ist.

Eine wichtige Vorschrift im Pflanzenschutzgesetz besagt, dass Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden dürfen. Auf befestigten Flächen wie Wegen, Garagenzufahrten und Terrassenböden sind Pflanzenschutzmittel tabu. Anwendungen dort stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeld geahndet werden können.

Vor dem Kauf eines Pflanzenschutzmittels, zum Beispiel im Baumarkt oder im Gartenfachgeschäft, sollte man sich ausführlich beraten lassen. Die Verkäufer sind besonders geschult und gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden zu beraten. Man sollte sich auch nach Alternativen erkundigen. Möglicherweise gibt es für den gewünschten Zweck nicht-chemische Verfahren oder Pflanzenstärkungsmittel, die allerdings vorbeugend eingesetzt werden müssen. Vorsicht ist beim Kauf über das Internet geboten: Nicht alle Internethändler klären ihre Kunden vor dem Kauf so gut auf, wie es vorgeschrieben ist. Auf keinen Fall sollte man sich als Hobbygärtner dazu verleiten lassen, Großpackungen aus dem Profisegment zu bestellen. Die Anwendung derartiger Mittel ist im Haus- und Kleingartenbereich nicht erlaubt.

Nach dem Kauf ist darauf zu achten, die Mittel sicher zu lagern. Dazu gehört, dass sie getrennt von Lebensmitteln und für Kinder sowie Haustiere unzugänglich aufbewahrt werden. Für die Entsorgung von Restmengen und leeren Behältern sind die entsprechenden Hinweise auf der Packung zu beachten. Wichtig ist, dass weder unverdünnte noch anwendungsfertige Pflanzenschutzmittel in den Wasserkreislauf gelangen. Reste dürfen daher keinesfalls über den Ausguss, den Gully oder die Toilette entsorgt werden.

Wer sich über die aktuell zugelassenen Mittel für Haus- und Kleingarten informieren möchte, findet in der Online-Datenbank des BVL eine entsprechende Auswahlmöglichkeit. Darüber hinaus erscheint jährlich das Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis mit einem eigenen Heft für den Haus- und Kleingartenbereich.

Praktische Beratung zum Thema Pflanzenschutz leisten zum Beispiel die Stellen des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes in den Bundesländern.

Quelle: Pressemeldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

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