Illegaler Handel von Pflanzenschutzmitteln ist nicht zu dulden
Die Palette der illegal gehandelten Pflanzenschutzmittel umfasst solche, die noch in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind, aber auch Pflanzenschutzmittel, die EU-weit bereits lange keine Zulassung mehr haben.
Bisher gibt es keine Erkenntnisse, dass diese Pflanzenschutzmittel in Kulturen angewandt wurden, die der Ernährung dienen. Trotzdem prüfen die zuständigen Länderbehörden intensiv auch in diese Richtung. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich, gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden im Rahmen einer Besprechung am 31. März 2009 auf einen ad-hoc-Kontrollschwerpunkt und eine Intensivierung des Informationsaustauschs zu diesem Fall verständigt. Die Kontrolltätigkeiten der Länder werden über das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm des Bundes und der Länder koordiniert.
Da bei dem Fall auch andere EU-Mitgliedstaaten betroffen sind - der Händler hat sowohl in anderen Ländern eingekauft als auch an Betriebe in anderen Ländern verkauft -, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz diesen auch auf EU-Ebene zur Sprache gebracht. Auch hier muss die Zusammenarbeit intensiviert werden.
Wir gehen davon aus, dass durch die im Januar 2009 beschlossene EU-Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts die Fälle seltener werden, dass Pflanzenschutzmittel in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, nicht aber im Nachbarstaat. Das führt zu deutlichen Verbesserungen. Problematisch sind illegale Drittlandseinfuhren. Dieses Problem wird wachsen, wenn es nicht gelingt, die Lücken im Pflanzenschutz zu schließen und damit die offensichtlich vorhandene Nachfrage nach den illegalen Pflanzenschutzmitteln zu bremsen. Hier ist eine konzertierte Aktion auf EU-Ebene erforderlich. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird sich dafür einsetzen.
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
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